Erziehungsbeistandschaft (EZB) nach §30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft (EZB) ist eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung nach § 30 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Wird im Auftrag des Jugendamtes ein/e ErziehungsbeiständIn eingesetzt, so richtet sich der Fokus der Hilfe auf das betroffene Kind oder den/die Jugendliche/n oder jungen Erwachsene/n unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Der Lebensbezug zur Familie wird erhalten und Kinder und Jugendliche in ihrer Eigenverantwortung und Verselbständigung gefördert. Die Wünsche und Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, die Mitwirkung der Familie und die Förderung eigener Initiative bilden die wesentlichen Bestandteile der Hilfe.

Auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Kind/Jugendlicher/m oder jungem erwachsenem Menschen werden allen Themen und Fragen erörtert und alltagstaugliche Lösungen entwickelt. Die regelmäßigen Treffen, das in den jungen Menschen gesetzte Vertrauen und das Angebot des Angenommen-Seins führen dazu, dass er oder sie sich öffnen dürfen/können, sich auf neue Wege einlassen und eigene Ideen entwickeln und verfolgen. Wichtige Schritte in der Hilfe werden mit den Eltern/Personensorgeberechtigten und dem weiteren Umfeld abgestimmt.

Durch jahrelange Erfahrungen im Umgang mit Konflikt- und Gewaltsituationen und vielfältige spezifische Weiterbildungen ist das büro49-Team besonders qualifiziert, präventive und persönlichkeitsstabilisierende Hilfe zu leisten, die nachhaltig wirkt.

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